Elektronische Beweise unterscheiden sich in vielen Aspekten von herkömmlichen Farmen der Beweise, etwa was ihre Natur und die für ihre Gewinnung, Sicherstellung, Verarbeitung und Auswertung erforderlichen besonderen Technologien betrifft. Noch entscheidender ist, dass sie besondere Fragen hinsichtlich ihrer Verlässlichkeit aufwerfen, weil sie ihrer Art nach anfälliger für Zerstörung, Beschädigung, Änderung oder Manipulation sind (EGMR vom 26.9.2023, Yüksel - 27 - Yalc;mkaya vs. Türkei, 15669/20, § 312).