Die Tatsache, dass der Beschwerdeführer Zugang zu allen im Akt enthaltenen Bylock-Berichten hatte, bedeutet folglich nicht, dass er kein Recht hatte, Zugang zu jenen Daten zu verlangen, auf denen diese Berichte beruhten (EGMR vom 26.9.2023, Yüksel Yalgmkaya vs. Türkei, 15669/20, § 327). Elektronische Beweise unterscheiden sich in vielen Aspekten von herkömmlichen Farmen der Beweise, etwa was ihre Natur und die für ihre Gewinnung, Sicherstellung, Verarbeitung und Auswertung erforderlichen besonderen Technologien betrifft.