unergiebige Ermittlungen in ihrem negativen Ausgang einen für die Urteilsfällung relevanten Gehalt aufweisen können. Wichtig ist, dass sich aus der Hauptakte der Bestand der verhandlungsrelevanten Beiakten jederzeit feststellen lässt und die richterliche Verfahrensgestaltung ebenso wie die Gewährung von Akteneinsicht diese zusätzlichen Materialien einbezieht. Gemäss der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist der beschuldigten Person ein Recht auf Einsicht in möglicherweise sachdienliche Aktenteile ausserhalb der Ermittlungsakte zu gewähren, wobei von der beschuldigten Person verlangt werden kann, spezifische Gründe für ihr Gesuch vorzubringen.