Der Antrag auf Edition von Rohdaten sei demnach abzuweisen (Urk. 191 S. 2). Die Staatsanwaltschaft beruft sich weiter auf den von ihr im Rahmen des Berufungsverfahrens eingereichten Bericht des Niederländischen Forensischen Instituts "NFI" vom 22. Juni 2022 zur "Vollständigkeit und Genauigkeit der Dekodierung von SKYECC-Nachrichten mit der Toolbox-Methode" (Urk. 228/2/1 =Urk. 223/3/1 ). Es handle sich dabei um einen ausführlichen Bericht, welcher zeige, dass die durch die Überwachungsmassnahmen erlangten Daten korrekt und vollständig seien und die verwendete Entschlüsselung das korrekte Ergebnis bringe.