Damit liege nahe, dass die vorliegenden Daten nicht originär seien. Die in den Ak-· ten liegenden zu PDF-Dateien konvertierten Excel-Tabellen, welche im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen erstellt und visuell aufbereitet worden seien, seien nicht die eigentlichen Rohdaten, die durch die ausländischen Behörden erlangt worden seien. Bei Rohdaten handle es sich um Daten, die unmittelbar aus den erzeugenden Quellen stammten. Bei einer Konvertierung in Excel-Files oder PDFs könne es sich schon begrifflich nicht um die ursprünglichen Dateiformate handeln.