des dringenden Tatverdachts gegen alle Nutzer, die Oberstaatsanwaltschaft habe nicht plausibel dargelegt, wie es den Strafbehörden der USA möglich gewesen wäre, gegen die Erwerber von etwa 12'000 ANOM-Kryptogeräten bereits konkrete Verdachtsmomente zu begründen (Urteil vom 11. Januar 2024, 78_ 159/2022 [=BGE 150 IV 139] und 78_ 160/2022 E. 5.5.). Das Bundesgericht liess für die Zulässigkeit der Überwachung sämtlicher rund 12'000 Geräte im ANOM-Fall damit nicht lediglich konkrete Verdachtsmomente gegen einzelne Erwerber genügen. SkyECC verfügte über rund 170'000 Nutzer.