Schliesslich verstösst es gegen das Legalitätsprinzip und den Grundsatz individueller strafrechtlicher Verantwortung, wenn lediglich aus dem Profil und der Kommunikation einzelner Anwender entscheidende Schlussfolgerungen auf sämtliche Nutzer gezogen werden, ohne dass konkrete Inhalte oder andere relevante Informationen zu einem spezifischen Angeklagten vorliegen (vgl. EGMR vom 26.9.2023, Yüksel Yal91nkaya vs. Türkei, 15669/20, § 326). Im oben erwähnten Bundesgerichtsentscheid zu ANOM-Überwachungen in den USA im Rahmen von - so die dortige Vorinstanz - präventiven polizeilichen Vorermittlungen erwog das Bundesgericht hinsichtlich