v. 1.7.2021 -[525 Kls] 254 Js 592/20 [10/21], E. 235). Schliesslich verstösst es gegen das Legalitätsprinzip und den Grundsatz individueller strafrechtlicher Verantwortung, wenn lediglich aus dem Profil und der Kommunikation einzelner Anwender entscheidende Schlussfolgerungen auf sämtliche Nutzer gezogen werden, ohne dass konkrete Inhalte oder andere relevante Informationen zu einem spezifischen Angeklagten vorliegen (vgl. EGMR vom 26.9.2023, Yüksel Yal91nkaya vs. Türkei, 15669/20, § 326).