in der Tat nicht nur (möglicherweise) Kriminelle an Geräten mit dermassen hohen Sicherheitsstandards interessiert sein dürften, sondern z.B. auch Journalisten, politische Aktivisten oder Mitarbeiter von Unternehmen (vgl. so LG Berlin, Beschl. v. 1.7.2021 -[525 Kls] 254 Js 592/20 [10/21], E. 235).