Art. 706-95-11 CPP erforderten keinen konkreten individualisierten Tatverdacht (vgl. dazu eingehender LG Berlin, Entscheid. v. 19.12.2024 - [525 Kls 8/22] 279 Js 30/22, E. 120 ff.). 1.2.4. Nicht in Frage gestellt wird, dass gegen den Beschuldigten zum Zeitpunkt der Anordnung und Durchführung der in Frankreich erfolgten Massnahmen der Serverüberwachung bzw. des Abfangens und Aufzeichnens der Kommunikation kein konkreter Verdacht auf eine Straftat bestanden hat.