223/2/3, jeweils S. 1). Seine Entscheidung begründete der französische Richter damit, dass nach den bisherigen Ermittlungen SkyECC-Endgeräte für kriminelle Zwecke verwendet würden. Dieser Verdacht gründete auf der Beschlagnahme der SkyECC- Telefone im Zusammenhang mit dem Betäubungsmittelschmuggel im Hafen von Anvers, der Heimlichkeit der Verkaufsprozesse sowie der Aufstellung von über die - 20 - 9'000 SkyECC-Nachrichten (Urk. 1/16/2=Urk. 228/1 /3=Urk. 223/2/3, jeweils S. 1 f.).