1.2.3. Der Entscheid des Tribunal de Grande lnstance de Lille vom 14. Juni 2019 erging im Rahmen der polizeilichen Vorermittlungen (enquete preliminaire) nach Art. 75 ff. CPP (Code de procedure penale) wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung zur Vorbereitung eines Verbrechens oder Vergehens, das mit Freiheitsstrafe von zehn Jahren bestraft wird (Handel mit Betäubungsmitteln und bandenmässige Einfuhr von Betäubungsmitteln sowie Straftaten gegen die Gesetzgebung über kryptologische Mittel; Urk. 1/16/2=Urk. 228/1/3=Urk. 223/2/3, jeweils S. 1).