Diese Rechtsprechung bestätigte das Bundesgericht in einem die SkyECC-Daten betreffenden Fall (Entscheid vom 11. Juli 2024, 78_76/2024 E. 3.2.). Vor diesem Hintergrund entfaltet die Genehmigung des Zufallsfunds durch das Zwangsmassnahmengericht des Obergerichts des Kantons Zürich vom 19. Dezember 2022 hinsichtlich der Frage der Verwertbarkeit der SkyECC-Daten keine Wirkung.