1.1.2. Damit beantworten sich sowohl die Frage (1 ), ob Schweizer Behörden einem entsprechenden Rechtshilfeersuchen aus Frankreich entsprochen hätten, wie auch die Frage (2), ob mittels der in Frankreich erfolgten Serverüberwachung erhobene SkyECC-Daten im vorliegenden Verfahren verwertbar wären, nach Schweizer Recht. 1.2. Voraussetzungen der Überwachungsmassnahmen nach Art. 269 ff. StPO