Zusammenhang mit der Anwendung der MITM-Methode auf Schweizer Staatsgebiet ersucht haben soll, geht aus den Akten nicht hervor und wird von der Staatsanwaltschaft auch nicht behauptet. Der Zugriff auf das Gerät des Beschuldigten erfolgte damit in unzulässiger Weise und stellt eine Verletzung der Souveränität und der territorialen Integrität der Schweiz dar, was - gemäss oben zitierter bundesgerichtlicher Rechtsprechung - einer Verletzung des Völkerrechts gleichkommt. 5. Absolute Unverwertbarkeit der SkyECC-Daten