Hingegen konnten die zur lesbaren Darstellung der abgefangenen Nachrichten benötigten Entschlüsselungselemente auf diese Weise nicht erhältlich gemacht werden. Um die jedem Nutzer zugewiesenen Schlüssel zu erhalten, war es nötig, die MITM-Methode anzuwenden und eine Push-Nachricht direkt auf das Telefon des Nutzers zu schicken, um das Telefon zu veranlassen, den auf diesem gespeicherten Schlüssel zu übermitteln. Diese Methode bediente sich damit nicht lediglich der in Frankreich verorteten Server, sondern griff direkt in die Geräte der Nutzer ein und entfaltete damit ihre Wirkung im Falle des Beschuldigten in der Schweiz (so auch LG Berlin, Entscheid.