3.3. Die Anwendung der MITM-Methode wurde per 17. Dezember 2020 gerichtlich genehmigt (Urk. 228/1/20=Urk. 223/2/20). Die Anklagesachverhalte B und C betreffen die Zeit vor und der Anklagesachverhalt D die Zeit nach der genannten Genehmigung. Die Verteidigung stellt in diesem Zusammenhang die Frage, wie es denn möglich gewesen sei, die Nachrichten aus der Zeit vor dem 17. Dezember 2020 zu entschlüsseln (vgl. Urk.