3.2. In den Erwägungen im Entscheid des Tribunal Judiciaire de Paris vom 17. Dezember 2020, mit welchem die Einrichtung der MITM-Vorrichtung genehmigt wurde, wird festgehalten, dass die Entschlüsselung der einzelnen Nachrichten nicht allein auf der Grundlage der abgefangenen Daten erfolgen könne. Der Grund dafür sei, dass nur der Teil der kryptografischen Elemente, welcher von den Telefonen an die Server übertragen werde, aus den abgefangenen Daten - 12 -