dieses Verfahren werde von der SkyECC-App ausgeführt. Der private Schlüssel eines Nutzers entschlüssle nur Nachrichten, die mit einem öffentlichen Schlüssel, der dem privaten Schlüssel des Nutzers gehöre, verschlüsselt seien. Daher sei es nur unter Verwendung des privaten Schlüssels - 11 - des Empfängers einer Nachricht möglich, den Inhalt der verschlüsselten, abgefangenen Nachrichten zwischen zwei Nutzern lesbar darzustellen (Urk. 228/2/7=Urk. 223/3/7, jeweils S. 3 und 10).