Lille genehmigte ein Richter des Tribunal de Grande lnstance de Lille die Verlängerung der Überwachungsmassnahme am 22. Juli 2019 zunächst für einen weiteren Monat (Urk. 228/1/4=Urk. 223/2/4). Anschliessend wurde die Massnahme am 20. August 2019 für weitere zwei und am 18. Oktober 2019 für weitere vier Monate (Urk. 228/1/9=Urk. 223/2/9), im Ergebnis also bis zum 20. Februar 2020, genehmigt (Urk. 228/1/8=Urk. 223/2/8).