2.2. Die Nachrichten der Nutzer und die damit verbundenen Metadaten konnten zwar abgefangen sowie die von SkyECC vergebenen Nutzerkennzahlen mit den IMEI-Nummern der Endgeräte in Verbindung gebracht werden. Eine Entschlüsselung der Nachrichten war jedoch nicht möglich. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft -9-