electroniques) für die Dauer von einem Monat das Abfangen, das Aufzeichnen und die Transkription der elektronischen Kommunikation zwischen dem Hauptund dem Sicherungsserver sowie der ein- und ausgehenden elektronischen Kommunikation des Hauptservers (Urk. 1/16/2=Urk. 228/1/3=Urk. 223/2/3; vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2025 - 1 StR 142/24 Rn. 13-18).