2.1. Am 13. Februar 2019 eröffnete die Staatsanwaltschaft Lille in Frankreich eine Voruntersuchung betreffend Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung mit der Absicht der Vorbereitung von Verbrechen oder Vergehen, die mit zehn Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden (Betäubungsmitteldelikte sowie Straftaten gegen die Gesetzgebung über kryptologische Mittel bzw. Verschlüsselungsverfahren; Urk. 1/16/2=Urk. 228/1/3=Urk. 223/2/3). An den Ermittlungen beteiligten sich im Rahmen einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe neben den französischen, belgischen und niederländischen Strafverfolgungsbehörden auch Eurojust und Europol.