1.1. Anzumerken ist, dass die im Recht liegenden Akten es dem hiesigen Gericht nicht ermöglicht haben, sich ein schlüssiges und lückenloses Bild über die Erhebung der SkyECC-Daten zu machen. Hinsichtlich der Fragen zum Ablauf der Erhebung sowie der französischen Verfahren bzw. deren Zweck ergeben sie ein unvollständiges bzw. lückenhaftes Gesamtbild, sodass sich das hiesige Gericht, um den Hintergrund nachvollziehen zu können, Informationen aus dem Internet bzw. aus zur Frage der SkyECC-Daten ergangenen ausländischen Entscheiden holen musste. Es bleibt aber die Erkenntnis, dass auch eine fundierte Recherche nicht gewährleistet, dass keine Lücken bezüglich massgebender Fakten bestehen