trag des Beschuldigten auf Rückweisung des Verfahrens an die Vorinstanz abzuweisen. Vielmehr hat sich das Berufungsgericht mit der Frage der Verwertbarkeit der SkyECC-Daten selbst auseinanderzusetzen. III. Frage der Verwertbarkeit der SkyECC-Daten 1. Vorbemerkungen