5. Die Berufungsverhandlung vom 6. Juni 2025 wurde auf das Thema der Verwertbarkeit der SkyECC-Daten beschränkt durchgeführt. Sie fand in Anwesenheit des Beschuldigten und seiner amtlichen Verteidigung sowie der Vertretung der Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich statt (Prot. II S. 20 ff.). II. Rückweisung des Verfahrens an die Vorinstanz