Am 21. Mai wurde der Verteidigung Frist zur Stellungnahme zu diesem Antrag angesetzt (Urk. 224). Diese datiert vom 23. Mai 2025 (Urk. 226). Die Übersetzungen der Beilagen wurden am 27. Mai 2025 nachgereicht (Urk. 227 und 228/1-2) und der Verteidigung mit dem Hinweis zugestellt, dass das rechtliche Gehör zum damit zusammenhängenden Beweisantrag der Staatsanwaltschaft vom 20. Mai 2022 am Verhandlungstermin vom 6. Juni 2025 wahrzunehmen sei (Urk. 229). Die von der Staatsanwaltschaft eingereichten Unterlagen wurden zu den Akten genommen.