Zu dieser Eingabe nahm die Staatsanwaltschaft am 12. Februar 2025 Stellung (Urk. 191 ). Die Antwort der Verteidigung darauf datiert vom 10. März 2025 (Urk. 193). Mit Beschluss vom 9. April 2025 wurde dem Antrag der Verteidigung entsprochen und die Parteivertreter wurden angehalten, am anberaumten -5- Gerichtstermin vom 6. Juni 2025 ausschliesslich zur Frage der Verwertbarkeit der SkyECC-Daten zu plädieren (Urk. 202).