{"Signatur": "ZH_UPL_001", "Spider": "XX_Upload", "Datum": "2025-08-15", "PDF": {"Datei": "XX_Upload/ZH_UPL_001_SB24_2025-08-15.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/docs/view_upload.php?ID=129", "Checksum": "d9f5c43407c2d34f587b0060f42c6159"}, "Scrapedate": "2025-08-23", "Num": ["SB24"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Obergericht des Kantons Zürich II. Strafkammer 15.08.2025 SB24"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Obergericht des Kantons Zürich II. Strafkammer 15.08.2025 SB24"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Obergericht des Kantons Zürich II. Strafkammer 15.08.2025 SB24"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Upload "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Upload "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Upload "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Obergericht des Kantons Zürich II. 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Man-in-the-Middle\" weiter angegeben, dass\ndie holländischen Ermittler eine Konzeptionstechnik entwickelt hätten, um die auf\njedem Telefon mit SkyECC-App gespeicherten \"decryption elements\" zu erhalten.\nDie Technik basiere auf der Installation eines Servers, der die Ralle des \"Man-in-\nthe-Middle\" übernehme und an den Server 2 (Sicherungsserver) habe angebracht\nwerden müssen. Dieser MITM-Server, der in demselben Datenzentrum in der\nNähe von Server 2 sei, erhalte den Datenstrom von Nutzertelefonen an Server 2\nund umgekehrt. Sobald sich ein SkyECC-Telefon an den Server 2 einlogge,\nsende der MITM-Server eine speziell erstellte Push-Nachricht, die normalerweise\nauf diesem Telefon nicht sichtbar sei, mit dem einzigen Zweck, eine Reaktion des\nTelefons und somit eine Freisetzung von Verschlüsselungselementen zu erhalten,\ndie für die Entschlüsselung der vom Telefon empfangenen Individualnachrichten\nnötig seien. Die entsprechende Passage lautet in der Originalfassung bzw. auf\nEnglisch wie folgt: \"When a SKY phone logs in to server 2, the MITM server sends\na specially designed push message that is normally invisible to this phone, with\nthe sole purpose of urging the phone to react and thus release the encryption elements necessary to decrypt the individual messages received by the phone.\"\nDiese Daten würden mithilfe des MITM-Systems abgefangen und nicht an Server 2 retourniert. Alle weitere Kommunikation der Telefone werde ohne Änderungen an Server 2 weitergeleitet und umgekehrt, sodass die entschlüsselte Serverkommunikation normal weiterfunktioniere (vgl. Urk. 228/2ll=Urk. 223/3ll, jeweils\nS. 12).\n\n3.2. In den Erwägungen im Entscheid des Tribunal Judiciaire de Paris vom\n17. Dezember 2020, mit welchem die Einrichtung der MITM-Vorrichtung genehmigt wurde, wird festgehalten, dass die Entschlüsselung der einzelnen Nachrichten nicht allein auf der Grundlage der abgefangenen Daten erfolgen könne. Der\nGrund dafür sei, dass nur der Teil der kryptografischen Elemente, welcher von\nden Telefonen an die Server übertragen werde, aus den abgefangenen Daten\n- 12 -\n\nwiederhergestellt werden könne; der andere Teil der kryptografischen Elemente\nsei hingegen nur auf den Telefonen gespeichert. Zur Funktionsweise der MITM-\nTechnik wird erwogen, dass bei Authentifizierung eines SkyECC-Telefons bei\nServer 2 der MITM eine speziell gestaltete und normalerweise unsichtbare Push-\nNachricht an dieses Telefon generiere, deren einziger Zweck darin bestehe, das\nTelefon zu veranlassen, die kryptografischen Elemente zu übermitteln, die für die\nEntschlüsselung der von diesem Telefon empfangenen individuellen Nachrichten\nerforderlich seien. Diese Elemente würden von der MITM-Einrichtung erfasst,\naber nicht an den Server 2 zurückgesendet. Weiter wird festgehalten, dass - da\neine Analyse der SkyECC-Terminals nicht möglich sei - die Verschlüsselung der\nvon den Nutzern ausgetauschten Daten, die alle über den Server in Roubaix liefen, nur durch die Installation eines Datenerfassungsgeräts umgangen werden\nkönne. Der Einsatz dieses Geräts, das die bereits eingerichtete Überwachung der\nServer ergänze, sei die einzige Möglichkeit, die individuellen Nachrichten der Nutzer der SkyECC-Telefone zu klären. Schliesslich sei die Installation dieser Vorrichtung zu genehmigen, um die kryptografischen Elemente aller Telefone, die die\nSkyECC-Verschlüsselungslösung verwenden würden, zu erfassen, welche in Verbindung mit den aus den Überwachungsmassnahmen gewonnenen kryptografischen Elementen die Entschlüsselung der einzelnen, von diesen Telefonen empfangenen Nachrichten ermöglichen würden (Urk. 228/1/20=Urk. 223/2/20, jeweils\nS. 4).\n\n3.3. Die Anwendung der MITM-Methode wurde per 17. Dezember 2020 gerichtlich genehmigt (Urk. 228/1/20=Urk. 223/2/20). Die Anklagesachverhalte B und C\nbetreffen die Zeit vor und der Anklagesachverhalt D die Zeit nach der genannten\nGenehmigung. Die Verteidigung stellt in diesem Zusammenhang die Frage, wie\nes denn möglich gewesen sei, die Nachrichten aus der Zeit vor dem 17. Dezember 2020 zu entschlüsseln (vgl. Urk. 230 Rz. 108 ff.). Angesichts der oben zitierten Erläuterungen, wonach jeder Nutzer einen privaten und einen öffentlichen\nSchlüssel hat, wird davon ausgegangen, dass, sobald der bzw. die Schlüssel erhältlich gemacht werden konnten, die dazugehörige - auch davor abgefangene\nund gespeicherte - Kommunikation des betreffenden Nutzers entschlüsselt werden konnte.\n- 13 -\n\n"}