zen Nachfrist (Viktor Lieber, in Donatsch/Hansjakob/Lieber, StPO Komm., 2. Aufl., Zürich 2014, Art. 385 N 3). Aus dem Gesetzestext ergibt sich hingegen nicht, dass dieser Partei auch eine Nachfrist angesetzt wird, wenn sie innert Frist - wie hier - gar keine Eingabe einreicht. Auch die Botschaft erwähnt im Zusammen- -8-