1.2. Mit Präsidialverfügung vom 27. November 2018 wurde dem Beschuldigten Frist angesetzt, um Anschlussberufung zu erheben oder ein Nichteintreten auf die Berufung zu beantragen (Urk. 90). Rechtsanwalt Dr. Petermann teilte mit Schreiben vom 29. April 2019 mit, dass er das Mandat niederlege, weshalb dem Beschuldigten mit Präsidialverfügung vom 3. Mai 2019 Frist angesetzt wurde, um einen neuen Verteidiger zu bezeichnen (Urk. 95). Mit Eingabe vom 13. Mai 2019 gab Rechtsanwalt lic. iur. Bodenmann die Mandatsübernahme bekannt (Urk. 97).