7.  Die Prozesskosten des vorinstanzlichen Verfahrens wurden dem Kläger :6%C@K6DD<@DE6?56DG@C:?DE2?K=:496?+6C729C6?DHFC56?56> =O86C 2F76C=68EF?5>:E56>G@?:9>86=6:DE6E6? auferlegt @DE6?G@CD49FDDG6CC649?6EN36C5:6D und mit dem von ihm geleisteten Kostenvorschuss verrechnet. Überdies wurde der Kläger HFC5656C verpflichtet, der Beklagten eine Parteientschädigung von =O86CG6CA7=:49E6E56C6<=28E6?6:?6%2CE6:6?ED49O5:8F?8G@? - 16-