tisch gewesen sei oder nicht, ab. Das sei widersprüchlich und verstosse gegen E:D4986H6D6?D6:@56C?:49E232DD6:H:56CDACQ49=:49F?5G6CDE@DD68686? das Fairnessgebot. Das Zürcher Obergericht sowie das Bundesgericht hätten 52D2:C?6DD863@E2D.QC496C$36C86C:49ED@H:652DF?56D86C:49E9OEE6? festgehalten, dass der Tweet nicht politisch gewesen sei.