56?2>EE$*CE6:=56C+@ publizierten Artikel zu rechtfertigen. Die im Urteil der Vorinstanz erwähnten Ergebnisse auf Google seien Teil der Hetze gegen ihn. Die C:?DE2?K6CHO9?E6?C863?:DD62F7 @@8=6D6:6?)6:=56C 6EK68686?:9?:6 auf diesen Websites begangenen Persönlichkeitsverletzungen könnten nicht als 2F75:6D6?,63D:E6D3682?86?6?%6CDP?=:49<6:EDG6C=6EKF?86?