Der 3.3.1 6CKläger =O86CH6?56EH6:E6C6:?6C9236<6:?6:?H:==:8F?8KFC?2>6?E=: wendet weiter ein, er habe keine Einwilligung zur namentlichen Nennung gegeben. Ein überwiegendes öffentliches Interesse an seiner na- 496?#6??F?8868636?:?Q36CH:686?56DP776?E=:496D ?E6C6DD62?D6:?6C?2 mentlichen Erwähnung im inkriminierten Artikel bestehe nicht. Zum Zeitpunkt der >6?E=:496?CHO9?F?8:>:?:?:6CE6?CE:<6=36DE696?:49E.F>.6:EAF?