letztinstanzlich wegen Rassendiskriminierung schuldig gesprochen wurde, mit Bezug DE2?K=:49H686?'2DD6?5:D:?:6CF?8D49F=5:886DAC@496?HFC56>:E6KF8 auf die Erwägungen über "die Frage, ob der Tweet politisch gewesen ist oder 2F75:6CHO8F?86?Q36C5:6C286@356C)H66EA@=:E:D4986H6D6?:DE@56C nicht", aber nicht (Urk. 64 S. 5 f.).