zu bezahlen. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Zustellung dieses Strafbefehls. Erfolgt die Zahlung nicht innert Frist, wird eine Mahngebühr von Fr. 20.00 erhoben. 2. Mitteilung an 3. Einsprache: Innet 10 Tagen ab Zustelldatum (siehe Rückseite bzw. Beiblatt). Das Einspracheverfahren ist kostenpflichtig. Stadtrichterin Zürich lic. iur. Gabriela Bienz-Meier 2 . Erläuterungen 1. Unterschrift Strafbefehl Der vorliegende Strafbefehl wurde mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet. Zwecks Überprüfung der Signatur kann die Originaldatei des Strafbefehis angefordert werden.