Die Pflichtigen haben weder eine diesbezügliche detaillierte Gesamtschilderung abgegeben, noch entsprechende aussagekräftige Beweismittel vorgelegt. Zur Feststellung des alten Zustands wäre insbesondere die beim seinerzeitigen Kauf per Anfang 2006 mit Bestimmtheit vorhandene Verkaufsdokumentation (enthaltend bei einem Zweimillionenobjekt wohl auch eine Schätzung) hilfreich gewesen. Die selektiv eingereichten Fotos (A4-Schwarzweisskopien) belegen sodann den Zustand vor und nach dem Umbau in keiner Weise. Teilweise ist nicht einmal klar, ob die Fotos den alten oder neuen Zustand aufzeigen.