c) Beim fraglichen Wohnhaus handelt es sich um ein freistehendes Einfamilienhaus im Engadinerstil. Dieses weist eine Bruttogeschossfläche von 237 m2 auf. Erstellt wurde es gemäss Einspracheentscheid anfangs der 70er Jahre. Die letztere Angabe entstammt einer Auskunft der Bauverwaltung G, welcher zu entnehmen ist, dass das seinerzeitige Baugesuch für das "Wochenendhaus" im April 1970 eingereicht worden sei, was auf ein Baujahr 1970/71 schliessen lasse. Die Pflichtigen halten dem entgegen, dass das Schätzungseröffnungsprotokoll das Baujahr 1985 ausweise;