Naturgemäss könnten die abzugsfähigen Unterhaltskosten bei grösseren Sanierungen und Umbauten nicht exakt bestimmt werden. Für eine Liegenschaft mit einer Bruttogeschossfläche von 237.4 m2 sollte eine Sanierung der Böden, Wände, Küche, Fenster und Nasszellen den Rahmen von Fr. 300'000.-, entsprechend 1/3 des bisherigen Gebäudeversicherungswerts, nicht übersteigen. Im Verhältnis der Zahlungen 2006 und 2007 seien somit 57.3% von Fr. 300'000.- (= Fr. 171'900.-) pro 2006 zum Abzug zuzulassen.