Die Pflichtigen reichten dazu am 9. Februar 2010 zunächst einen schwarzen Ordner mit diversen Unterlagen wie Kostenübersichten, Bauabrechnungen, Handwerkerrechnungen und Bauplänen ein, erfüllten damit aber die Auflage nur unvollständig. Nachdem der Steuerkommissär am 17. Februar, 12. Juli und 26. August 2010 diverse Auflagepunkte wiederholt bzw. deren Erfüllung gemahnt hatte, liessen die Pflichtigen mit Eingabe vom 30. August 2010 noch geschossbezogene Ausführungsbeschriebe sowie Fotos nachreichen.