wissermassen umsonst zu einem millionenschweren Unternehmen gekommen sind. Die D KG beteiligte sich mit dem in Frage stehenden Aktienkauf an einem neu gegründeten Unternehmen, welches an Aktiven lediglich Büromobiliar von Fr. 100'000.- sowie einen Kundenstamm im (nebensächlichen) Liegenschaftenbereich im Wert von Fr. 100'000.- aufwies; im Kerngeschäft "Corporate Finance" gab es – wie vom Pflichtigen selbst dargelegt – keinen Kundenstamm und die auslaufenden Mandate waren noch mit der C AG abzurechnen. Die Gewinnaussichten der F AG basierten damit primär auf neu abzuschliessenden Beratungsmandaten.