Damit steht fest, dass die C AG im Zusammenhang mit der "Liquidation" der Abteilung Corporate Finance den ausscheidenden Poolmitgliedern bzw. der von diesen neu gegründeten Finanzberatungsgesellschaft keine Geschenke machte. Der hohe Preis, welchen die D KG für die 51%-Beteiligung bezahlte, gründet also nicht im Umstand, dass die C AG-Poolmitglieder im Rahmen der Herauslösung ihrer Abteilung ge- 1 DB.2011.61 1 ST.2011.91 - 11 -