Der Aktienkaufpreis sei auf der Grundlage eines Businessplans aufgrund der kapitalisierten Gewinne – nach Abzug der gewinnabhängigen Entlöhnung der Partner – ermittelt worden. Sodann sei vereinbart worden, einen Teil des Kaufpreises am Vollzugstag und den Rest – gekoppelt an gewisse Bedingungen – in drei Jahrestranchen zu bezahlen. Mit Abschluss des Aktienkaufvertrags habe die neue Mehrheitsbeteiligte am Corporate Finance- Betrieb festgestanden. Wäre dieser Vertrag nicht zustande gekommen, wären alle im Hinblick auf die Zusammenarbeit vorgenommenen Dispositionen rückabgewickelt worden.