Anfang Januar 2006 habe die D KG dann ihr Kaufrecht ausgeübt und von den sieben Partnern 51'000 Namensaktien der F AG für Fr. 15'345'000.- erworben. Im Aktienkaufvertrag vom 3. Januar 2006 sei dabei festgehalten worden, dass die Partner die F AG gegründet und sämtliche Aktien gehalten hätten; dies mit der Absicht, das Corporate-Finance- Beratungsgeschäft langfristig als Teil der D-Gruppe zu betreiben. Der Aktienkaufpreis sei auf der Grundlage eines Businessplans aufgrund der kapitalisierten Gewinne – nach Abzug der gewinnabhängigen Entlöhnung der Partner – ermittelt worden.