gleichzeitig sei den Partnern überbunden worden, allen Corporate-Finance-Mitarbeitern auf den 1. Dezember 2005 neue Verträge zu offerieren und sich um deren Übernahme zu bemühen. Die Partner hätten sich auch verpflichtet, mit der übernehmenden Gesellschaft keine Dienstleistungen im Bereich Revision, Steuerberatung, Rechtsberatung und Accounting an C AG-Kunden anzubieten und keine anderen Mitarbeiter abzuwerben. Für entsprechende Verletzungen seien Konventionalstrafen zulasten der Partner in Millionenhöhe vorgesehen worden.