Damit stellt sich zwangsläufig die Frage, aus welchen Gründen die Käuferin bereit war, für eine 51%-Mehrheit an einer neu gegründeten Gesellschaft mit einem Aktienkapital von Fr. 100'000.- einen zweistelligen Millionenbetrag zu bezahlen. Die E AG hatte ihre Geschäftstätigkeit ja gerade erst aufgenommen und konnte demzufolge keine Aktiven mit stillen Reserven haben; auch konnte sie unmöglich bereits hohe Gewinne erwirtschaftet haben, welche im Rahmen einer ertragsbezogenen Zukunftsbetrachtung eine solche Wertsteigerung nahegelegt hätten.