Naturalleistungen des Arbeitgebers können entweder Lohnbestandteile sein, welche dem Arbeitnehmer regelmässig zufliessen, oder sie können dem Arbeitnehmer lediglich von Fall zu Fall ausgerichtet werden. Im Gastgewerbe sind Unterkunft und Verpflegung häufig Lohnbestandteil. Weitere Beispiele sind das Überlassen einer Dienstwohnung oder eines Geschäftswagens sowie das Zur-Verfügung-Stellen von Waren oder Dienstleistungen ohne Entgelt oder zu einem Vorzugspreis (auch Gewährung eines Darlehens zu einem Vorzugszins). Auch die unterpreisliche Zuteilung von Mitarbeiteraktien oder -optionen zählt als Naturalleistung zu den andern geldwerten Vorteilen, die nach § 17 StG bzw. Art.