Gegenüber der Selbstdeklaration rechnete er einkommensseitig insbesondere den Gewinn aus dem Aktienverkauf auf, wobei er aber nur die per 2006 erhaltene Zahlung von Fr. 1'023'750.- berücksichtigte. Sodann strich er abzugsseitig den Grossteil der für die Liegenschaft in G deklarierten Unterhaltskosten. Die Bundessteuerveranlagung wurde mit Schlussrechnung vom 29. November 2010 formell eröffnet.