Wie erwähnt, gewähren die Letzteren mit dem 20%-Einschlag (Besteuerung der Rente zu 80% statt zu 100%) einen Ausgleich dafür, dass eine Übergangsgeneration von Vorsorgenehmern in der Schweiz ihre Beiträge an Vorsorgeeinrichtungen bis zum Wechsel zum Waadtländer Modell (vollumfänglicher Abzug der Beiträge - vollumfängliche Besteuerung der Leistungen) nur in beschränktem Umfang hatten abziehen können.